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Energieversorgung: Preisgarantien bestätigt

Düsseldorf. Energieversorger bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra-Energie am Dienstag per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen. Das Unternehmen dürfe die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas nicht auf die Kunden umlegen, sofern die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Die Verbraucherzentrale NRW nannte das »eine gute Nachricht«. Das Unternehmen kann noch Widerspruch einlegen. Es hatte die Erhöhung mit einer »Störung der Geschäftsgrundlage« nach Paragraph 313 des BGB begründet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2022, Seite 5, Inland

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