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Auskunftspraxis über Geheimdienste vor Gericht

Karlsruhe. Die Bundesregierung hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Praxis verteidigt, bestimmte Informationen über Geheimdienste vor Parlamentariern geheimzuhalten. Es bestehe die Gefahr, dass fremde Dienste sich aus vielen kleinen Informationen ein Bild zusammensetzen können, so der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Mahmut Özdemir (SPD). Geprüft wird eine Organklage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle. Dieser sieht das parlamentarische Fragerecht eingeschränkt, weil ihm das Innenministerium Auskunft über die Zahl der ins Ausland entsandten Verfassungsschützer verweigert hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2022, Seite 2, Inland

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