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Chile: Verfassung mit Recht auf Abbruch

Santiago de Chile. Die Verfassunggebende Versammlung in Chile hat sich für eine Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Am Dienstag stimmten 108 der Abgeordneten für einen entsprechenden Entwurf, 39 stimmten dagegen, sechs enthielten sich. Der Verfassungsartikel legt fest, dass »alle Menschen das Recht auf sexuelle und reproduktive Rechte haben«. Dazu gehöre unter anderem »das Recht, frei, autonom und informiert über den eigenen Körper, die Sexualität, die Fortpflanzung und die Empfängnisverhütung zu entscheiden«. Sollte der Verfassungsentwurf in einem Referendum, das noch aussteht, angenommen werden, könnte das Parlament ein Abtreibungsgesetz ausarbeiten. In diesem müssten dann Einzelheiten wie die Schwangerschaftswoche, bis zu der abgebrochen werden dürfte, festgelegt werden. Die Vorsitzende der Versammlung, Elisa Loncón, erklärte, die Regelung werde »uns beim Aufbau einer gerechteren, respektvolleren und von Gewalt gegen Frauen befreiten Gesellschaft voranbringen«. Vor dem Tagungsort des Verfassungskonvents in Santiago de Chile feierten nach der Abstimmung feministische Kollektive und Aktivistinnen die von ihnen als »historisch« bezeichnete Entscheidung. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2022, Seite 15, Feminismus

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