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Leiharbeit: Länger am selben Ort ist möglich

Luxemburg. An einem Arbeitsplatz über Jahre einen Leiharbeiter zu beschäftigen kann unter Umständen rechtens sein. Der Europäische Gerichtshof betonte in seinem Urteil am Donnerstag zwar, dass es missbräuchlich sein könne, einen Arbeiter jahrelang auf demselben Arbeitsplatz einzusetzen, es müssten aber auch sämtliche relevanten Umstände, insbesondere Besonderheiten der Branche und nationale Regelungen, berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Streit aus Deutschland um einen Lohnabhängigen, der 55 Monate als Leiharbeiter bei der Daimler AG tätig war und nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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