Klimaaktivistin soll Polizeieinsatz zahlen

Gießen. Eine Teilnehmerin einer Abseilaktion an einer Autobahnbrücke in der Nähe von Wiesbaden soll nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Gießen die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Wie die Kammer am Freitag mitteilte, sei mit dem Urteil eine Klage gegen einen Kostenbescheid für polizeiliche Maßnahmen abgewiesen worden. Der Einsatz hatte sich gegen insgesamt drei Personen gerichtet, die sich von einer Brücke über der Autobahn A3 nahe Wiesbaden aus Protest gegen Rodungen für den Bau der A49 im Danneröder Forst abgeseilt hatten, so das Gericht. Die drei Personen seien demnach von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei von der Brücke geholt worden. Das Land Hessen habe für den Einsatz Kosten in Höhe von 13.393,90 Euro geltend gemacht. Die Frau berief sich darauf, dass es sich bei der Aktion um eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt habe und die Maßnahmen gegen sie daher rechtswidrig gewesen seien. Das Gericht wies die Klage ab. Das Gericht erklärte den Bescheid zwar hinsichtlich der Höhe der darin festgesetzten Kosten für rechtswidrig, die Klägerin werde aber nicht in ihren Rechten verletzt. In dem Bescheid seien nicht alle abrechenbaren Kosten des Einsatzes berücksichtigt worden, was sich allerdings zu Gunsten der Klägerin auswirke. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
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