-
01.02.2022, 19:41:09
- → Inland
Anspruch auf PCR-Nachtestung könnte wegfallen
Berlin. Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Coronaschnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. »Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung« werde »zunächst ausgesetzt«, heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Coronatestverordnung, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei. Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Krisengespräch zur Coronalage vor gut einer Woche eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart. Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
