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01.02.2022, 19:41:09 / Inland

Anspruch auf PCR-Nachtestung könnte wegfallen

Abstrichproben im PCR-Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für
Abstrichproben im PCR-Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für Medizinische Mikrobiologie in Greifswald (1.2.2022)

Berlin. Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Coronaschnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. »Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung« werde »zunächst ausgesetzt«, heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Coronatestverordnung, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei. Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Krisengespräch zur Coronalage vor gut einer Woche eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart. Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. (dpa/jW)

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