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Ryanair unterliegt vor Gericht

Bad Homburg. Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten. Ryanair hatte sich laut Urteil in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Rechteabtretung nur an natürliche Personen akzeptieren und zudem Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2021, Seite 5, Inland

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