BDS: Klage gegen Bundestag gescheitert

Berlin. Die Klage von Anhängern der Israel-Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen. Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück. Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre. Mehr zum Thema im jW-Artikel »Mehr als ›Meinungsaustausch‹«. (dpa/jW)
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