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23.06.20211 Leserbrief
- → Antifaschismus
Verfassungsschutz warnt vor Neonazis
Dresden. Aus Sicht des sächsischen Verfassungsschutzes ist Sachsen ein Sammelort für Neonazis. »Es lässt sich zunehmend eine innerdeutsche Migration von Rechtsextremisten nach Sachsen beobachten – beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen«, sagte Behördenleiter Dirk-Martin Christian der Leipziger Volkszeitung (Montagausgabe). Die mangelnde Abgrenzung vom Faschismus sei eine ernstzunehmende Gefahr. (dpa/jW)
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Diego Matthäus aus Fürth 24. Juni 2021 um 11:26 UhrIn der heutigen Ausgabe der jW (23.6.2021) las ich auf der Titelseite unter der Rubrik »Position beziehen – Wer ist hier Verfassungsfeind?« mit einigem Entsetzen die Aussage von einem gewissen Andreas Wilkowski, der Verfassungsschutz heiße »Verfassungsschutz, weil er die Verfassung schützt. Sonst würde er ja Bürgerschutz heißen«. Man solle »es doch sportlich positiv« sehen, denn es würden »immer die Ballführenden angegriffen«. Natürlich sollte die Verfassung der BRD geschützt werden! Ein tatsächlicher Schutz der Verfassung (die nicht die schlechteste ist!) ist doch gleichbedeutend mit der Sicherstellung der in ihr verankerten Rechte und der zu deren Wahrung auch nötigen Pflichten der Bürger. Und wen oder was meint Herr Wilkowski eigentlich mit »Ballführenden«? Phantasiert er hier von Kämpfern gegen die Verfassung, die von den sogenannten Verfassungsschützern angegriffen werden? Mit solchen fragwürdigen Beiträgen, noch dazu auf der Titelseite, stellt sich die junge Welt in der Tat in ein Licht, das sie als Verfassungsfeind erscheinen lässt. Dies sollte wohl gewiss nicht die Antwort auf die von der Redaktion gestellte Frage sein, wer hier der Verfassungsfeind sei. Statt dessen sollte man doch eher an das alte Paradoxon denken, ob man nicht die Verfassung vorm Verfassungsschutz schützen müsse. Es wäre jetzt eigentlich an der Zeit, dass sich die jW zur Verfassung bekennt – zumindest mit dem Abdruck von Äußerungen unter der genannten Rubrik auf der Titelseite, die erkennen lassen, dass die wirren Worte des Herrn Wilkowski nicht dem Denken dieser Zeitung entsprechen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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