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EuG: Beschluss gegen Janukowitsch gekippt

Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat einen Beschluss zur Verlängerung von EU-Vermögenssperren gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und dessen Sohn aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil vom Mittwoch vorerst nicht, da es für dieses Jahr schon wieder einen neuen Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen gibt. Die EU hatte 2014 kurz nach dem Sturz von Janukowitsch im Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren lassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2021, Seite 7, Ausland

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