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Unterstützung gesucht!

Literaturbeilage soll Ende Mai in vielen Buchhandlungen ausliegen

Foto: jW

Was hatten ein Kindergärtner in Frankfurt am Main, eine IT-Beraterin aus der Lausitz, ein Lehrer in Berlin, ein Exberliner auf Rügen, ein Taxifahrer in Gera und ein Rentner in Bonn am 1. Mai gemein? Sie gehörten zu den über 80 aktiven Leserinnen und Lesern der jungen Welt, die sich zum Arbeiterkampftag am großen Verteileinsatz beteiligten und insgesamt rund 16.000 jW-Ausgaben verteilten. Unter den aktuellen Bedingungen ein erstaunlich gelungener Einsatz und eine große kollektive Leistung, an so vielen Orten und teilweise auch ohne Präsenzveranstaltungen die junge Welt zu verbreiten. Vielen Dank für den Einsatz und die Unterstützung! Passend zur Titelüberschrift der 1.-Mai-Ausgabe rufen wir weiterhin dazu auf: Stabil bleiben! Und meinen damit die Unterstützung unserer gemeinsamen und neuerdings verstärkt bedrohten Zeitung.

Die nächste konzertierte Gelegenheit für eine Verteilaktion bietet die jW --------Literaturbeilage. Die Leipziger Buchmesse war bisher einer der wichtigsten Außenauftritte des Jahres, bei der wir ein großes Publikum erreichen konnten. Sie ist zwar abgesagt, die Literaturbeilage erscheint trotzdem am 27. Mai. Das Spezial kann bei uns bestellt und dann vor Ort z. B. in Buchläden ausgelegt werden. Sprecht mit euren Buchhandlungen des Vertrauens, ob sie Interesse an der Auslage von Beilagen haben. Sie erhalten die Beilagen kostenlos und können sie an lesehungrige Kundinnen und Kunden weitergeben. Natürlich können die Beilagen auch an anderen Orten ausgelegt werden, wie Bibliotheken, am Arbeitsplatz, in Stadtteilzentren oder Gewerkschaftsbüros.

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Gern stehen wir für Nachfragen zur Verfügung, um die Aktion zu besprechen. Wir freuen uns auf eure Bestellungen!

jW-Aktionsbüro

Bestellung: aktionsbuero@jungewelt.de oder telefonisch 030/53 63 55 10

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2021, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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