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Kabinett beschließt Infektionsschutznovelle

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demnach sollen Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens wegen Corona nach einem neuen Paragrafen 28 b nach bundesweit einheitlichen Vorgaben umgesetzt werden. Ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in drei aufeinander folgenden Tagen soll demnach von 21 bis fünf Uhr morgens eine Ausgangssperre gelten. In betroffenen Gebieten müssen Hotels und Gaststätten sowie Kaufhäuser schließen. Private Treffen sollen auf den eigenen Haushalt und maximal eine weitere Person beschränkt werden. Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen. Der Entwurf war als Reaktion auf die Nichteinhaltung der beim Bund-Länder-Gipfel beschlossenen »Notbremse« ausgearbeitet worden. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2021, Seite 1, Inland

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