-
03.04.2021
- → Inland
Sterbehilfe bleibt unter Strafe
Hamburg. In der Debatte um eine neue gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe hat das Bundesgesundheitsministerium einem Bericht zufolge ein restriktives Konzept erarbeiten lassen. Suizidassistenz solle demnach grundsätzlich unter Strafe stehen, berichtete der Spiegel am Freitag. Ausnahmen sollten laut dem Papier möglich sein, wenn ein »abgestuftes Schutzkonzept« eingehalten werde: Sterbewillige müssten sich von zwei unabhängigen Ärzten begutachten lassen und eine Beratungsstelle aufsuchen. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!