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Sterbehilfe bleibt unter Strafe

Hamburg. In der Debatte um eine neue gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe hat das Bundesgesundheitsministerium einem Bericht zufolge ein restriktives Konzept erarbeiten lassen. Suizidassistenz solle demnach grundsätzlich unter Strafe stehen, berichtete der Spiegel am Freitag. Ausnahmen sollten laut dem Papier möglich sein, wenn ein »abgestuftes Schutzkonzept« eingehalten werde: Sterbewillige müssten sich von zwei unabhängigen Ärzten begutachten lassen und eine Beratungsstelle aufsuchen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.04.2021, Seite 5, Inland

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