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150. Geburtstag

Alles Rosa: junge Welt gedenkt und ehrt Luxemburg

Foto: gemeinfrei

Am Freitag, den 5. März, feiern wir den 150. Geburtstag von Rosa Luxemburg. Dass ihr Wirken nichts an Aktualität verloren hat, kann regelmäßig in der jungen Welt nachgelesen werden. Diese Zeitung hat seit ihrer Gründung 1947 eine ganz besondere Beziehung zu der Revolutionärin. Nicht ohne Grund trägt auch die Rosa-Luxemburg-Konferenz ihren Namen, die seit 1997 von junge Welt immer im Januar veranstaltet wird. Seit 2009 steht auf der Terrasse vor den Verlagsräumen eine Rosa-Luxemburg-Statue, die der Berliner Bildhauer Rolf Biebl geschaffen hat.

Kommenden Mittwoch erscheint die jW mit der Beilage »150 Jahre Rosa Luxemburg«. Auf acht zusätzlichen Seiten gehen die Autoren, darunter Georg Fülberth, Gert Meyer, Heinz Deutschland, Arnold Schölzel und Dietmar Dath, unter anderem der Frage nach, welche Bedeutung das Werk Rosa Luxemburgs für Gegenwart und Zukunft hat.

Wir möchten Sie bitten, Freunde und Bekannte auf diese Ausgabe hinzuweisen und den Kauf im Pressehandel zu empfehlen. Natürlich können Sie auch ein zusätzliches Exemplar kaufen und die Ausgabe weitergeben.

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Auch in der Ausgabe vom 5. März werden Rosa Luxemburg und ihr Geburtstag eine Rolle spielen. Der kommenden Wochenendausgabe wird eine vom Berliner Künstler Thomas J. Richter gestaltete Postkarte zum Internationalen Frauentag beiliegen. Und für den 8. März ist eine besondere Titelseite zum Frauentag geplant. Auch diese Ausgaben eignen sich, um den Kauf der jW im Pressehandel zu empfehlen.

jW-Vertrieb

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2021, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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