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Ärztin Kristina Hänel klagt in Karlsruhe

Karlsruhe. Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat wie angekündigt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die sei am Freitag abend eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Montag. Hänel war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil ihre Internetseite ausführliche Informationen über Methoden für Schwangerschaftsabbrüche enthalten hatte. Gegen die Strafe wehrt sie sich seither. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2021, Seite 4, Inland

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