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Jobcenter muss FFP2-Masken zahlen

Karlsruhe. Ein Jobcenter muss einem Hartz-IV-Bezieher die Ausstattung mit Schutzmasken bezahlen oder 20 Masken pro Woche bereitstellen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden, wie Spiegel online am Montag berichtete. Im Streitfall hatte ein Mann die Kostenübernahme für FFP2-Masken bei seinem Jobcenter beantragt. Nachdem das Jobcenter den Antrag abwies, zog der Mann per Eilantrag vor das Sozialgericht. Dieses sprach ihm nun bis zum Sommeranfang am 21. Juni 2021 eine ausreichende Zahl an FFP2-Masken zu. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.02.2021, Seite 5, Inland

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