-
11.02.2021
- → Sport
Kronzeugen gesucht
Endlich rankommen an die Dunkelmänner des Dopings und an deren Netzwerke im Sport: Dieser Devise fühlt sich ein Gesetzentwurf über eine Kronzeugenregelung im Antidopinggesetz verpflichtet, der am Dienstag vom Bundesjustizministerium vorgelegt wurde. »Doping hat ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Das Antidopinggesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats, Betrüger und ihre Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir weitergehen müssen«, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht die Neuerung. »Wir wollen eine spezifische Kronzeugenregelung schaffen, um die Insider zu ermutigen, mit ihrem Wissen Doping offenzulegen. Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern.«
Zu dem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem für Spitzensport zuständigen Bundesministerium des Innern erarbeitet wurde, können die Länder sowie die Spitzenverbände des Sports nun bis zum 1. März Stellung nehmen. Mit dem Novum soll das Antidopinggesetz deutlich an Durchschlagskraft gewinnen, mit dem im Dezember 2015 erstmalig eine Strafbarkeit für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler festgeschrieben wurde, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln wird ebenso wie die Abgabe an Jugendliche mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das Problem dabei: Ohne Tipps und Informationen von Insidern war den Tätern und den Netzwerken im Hintergrund bislang nur äußerst schwer beizukommen. Was sich mit der neuen »Kronzeugenregelung« nun deutlich verbessern soll.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!