EU: Verfahrensfehler in Urteil zu Apple-Steuern in Irland

Brüssel. Die EU-Kommission sieht in dem Urteil des EU-Gerichts, das die milliardenschwere Steuernachzahlung von Apple in Irland kippte, diverse Verfahrensfehler. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend Erläuterungen der Kommission berücksichtigt und sich auf unzulässige Beweise gestützt, argumentierte die Behörde in einer am Montag veröffentlichten Informationen zu ihrer Berufung gegen die Entscheidung.
Die EU-Kommission hatte Apple 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzubezahlen. Das EU-Gericht erklärte die Nachforderung im vergangenen Juli für nichtig. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Die Kommission legte bereits im September Berufung dagegen ein, eine Zusammenfassung der Argumente wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (dpa/jW)
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