Strasbourg lässt Klage aus Kiew wegen Krim zu
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Staatenklage der Ukraine gegen Russland im Zusammenhang mit dem Beitritt der Krim zur Russischen Föderation für »teilweise zulässig« erklärt. In dem Fall geht es vor allem um den Zeitraum zwischen Ende Februar und Mitte März 2014, also vor dem Beitritt, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hieß. Russland muss sich nun unter anderem wegen der Anwendung russischen Rechts auf der Krim, wegen angeblicher Einschüchterungen und Verhaftungen vor dem Strasbourger Menschenrechtsgericht verantworten. (AFP/dpa/jW)
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