Zum Inhalt der Seite

Lieferkettengesetz: BRD-Regierung noch uneins

Berlin. Das in der Koalition kontrovers diskutierte Lieferkettengesetz, das Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern eindämmen soll, kommt nicht voran. »Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen«, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Ein solches Gesetz würde deutsche Unternehmen verpflichten, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu garantieren. Das Vorhaben liegt seit Monaten auf Eis. Hauptstreitpunkt ist dem Vernehmen nach eine mögliche zivilrechtliche Haftung der Firmen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!