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Finanzausgleich verfassungswidrig

Koblenz. Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz muss neu geregelt werden. Die aktuellen Vorschriften seien verfassungswidrig, teilte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Koblenz mit. Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern hatten gegen die Finanzzuweisungen von 2014 und 2015 geklagt. Beide Kommunen zählen zu den ärmsten in Deutschland. Das aktuelle System sichere ihnen nicht das Geld zu, das sie bräuchten, um ihre Aufgaben zu erfüllen, so die Richter. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2020, Seite 4, Inland

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