-
28.10.2020
- → Sport
Teilerfolg
Lausanne. Der US-amerikanische Prothesensprinter Blake Leeper hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einen Rückschlag erlitten, aber auch einen für behinderte Athleten wegweisenden Teilerfolg erkämpft. Wie der CAS am Montag mitteilte, habe der 400-Meter-Läufer mit seinen aktuellen Prothesen nicht das Recht, an den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und an Wettkämpfen des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics teilzunehmen. Sie würden ihm einen Vorteil verschaffen. Zugleich entschied das Gericht, dass die Regeln, die behinderten Athleten die Beweislast aufbürden, ob es durch technische Hilfsmittel einen Vorteil gibt oder nicht, »rechtswidrig und ungültig« seien. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
