Tübingen: Liste über »auffällige« Asylsuchende untersagt

Tübingen. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat der Stadt Tübingen verboten, polizeiliche Daten über straffällige Migranten in einer Liste »auffälliger« Asylsuchender zu führen. Die Stadt wurde nach mehrmonatigem Streit zudem verpflichtet, alle erfassten Daten zu löschen. Das teilte Brink am Montag bin. Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) will der Anordnung nachkommen, kritisierte diese aber. »Ich halte das Verbot rechtlich für falsch und sachlich für absurd.« Es sei Palmer zufolge »unverantwortlich, Beschäftigte nichtsahnend mit einem Messerstecher in einen Raum zu setzen«. Brink begründet das Verbot mit dem geltenden Prinzip der Zweckbindung von Daten.
Hintergrund ist die Tübinger Praxis, Angaben über Straftaten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde fließen, anderen städtischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung führe Informationen der Polizei, der Ausländerbehörde und der Asylbetreuung zusammen. (dpa/jW)
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