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Corona: Abriegelung Madrids nicht rechtens

Madrid. In Spanien ist die Zwangsabriegelung des Coronahotspots Madrid durch die Zentralregierung von der Justiz gekippt worden. Die Anordnung des Gesundheitsministeriums beschränke in unrechtmäßiger Form Grundrechte und -freiheiten, entschied das Oberlandesgericht der Region Madrid am Donnerstag. Die zweiwöchige Absperrung der spanischen Hauptstadt und von neun weiteren Gemeinden im Großraum Madrid war am Freitag abend vergangener Woche in Kraft getreten. Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso hatte sich der Anordnung gebeugt, aber Widerspruch eingelegt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2020, Seite 7, Ausland

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