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Recht auf Entschädigung für Untersuchungshaft eingeschränkt

Foto: Christian Charisius / dpa

Frankenthal. Wer sich aus Sicht der Justiz selbst durch grobe Fahrlässigkeit einer Straftat verdächtig macht, muss einem aktuellen Urteil zufolge bei einem rechtskräftigen Freispruch vom Staat nicht für die Untersuchungshaft entschädigt werden. Ein mittlerweile 26jähriger, der vom Land Rheinland-Pfalz eine Entschädigung für seine zehnmonatige Untersuchungshaft erstreiten wollte, habe durch sein Verhalten in der Tatnacht zum Verdacht gegen ihn beigetragen, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Im Juni 2018 war der Mann zusammen mit einem weiteren Verdächtigen wegen eines versuchten Diebstahls festgenommen worden. Das Landgericht Frankenthal sprach den heute 26jährigen in zweiter Instanz frei, weil ihm eine Beteiligung an der Tat nicht sicher nachgewiesen werden konnte. Trotz des Freispruchs müsse das Land keine Entschädigung von 25 Euro pro Tag für die Untersuchungshaft zahlen, entschieden die Richter nun. Auch wenn dem Mann nicht nachgewiesen werden könne, dass er an der Tat beteiligt gewesen sei, sei er später im Tatfahrzeug festgenommen worden. Als Beifahrer hätte ihm klar sein müssen, dass Straftaten begangen worden seien und sich alle Insassen in dem Auto verdächtig gemacht hätten. Er habe sich laut Gericht freiwillig in eine Situation begeben, in der er mit einer Stafverfolgung habe rechnen müssen. (AFP/jW)

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Erschienen am 30.09.2020, Inland

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