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Schweizer bekommen Zeitung bis 12.30 Uhr

Bern. Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag in der revidierten Postverordnung zum ersten Mal einen verbindlichen Zeitpunkt definiert, an dem die Schweizerische Post die Zeitungen zugestellt haben muss. Künftig muss das Unternehmen gegenüber der eidgenössischen Postkommission belegen, dass seine Mitarbeiter um 12.30 Uhr mit ihren Zustelltouren fertig waren, berichtete Kleinreport.ch am Sonnabend.(jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2020, Seite 15, Medien

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