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Online Extra
07.08.2020, 18:52:52 / Ausland

Frankreich: Verfassungsgericht kippt Überwachungsgesetz

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Paris. Frankreichs Verfassungsgericht hat ein Gesetz, das die Überwachung wegen Terrorismus Verurteilter ermöglicht, in zentralen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes verletzten die Grundfreiheiten, teilte das Gericht am Freitag mit. Die persönliche Freiheit dürfe nicht durch unnötige Härte behindert werden. Dazu zählten etwa die Freiheit des Kommens und Gehens, das Recht auf Achtung des Privatlebens oder das Recht auf ein normales Familienleben. Zwar verfolge der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich gültige Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen. Allerdings müssten die Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sein.

Das Gesetz war Ende Juli vom Parlament verabschiedet worden und soll es der Justiz ermöglichen, Menschen, die wegen Terrorismus zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wurden, nach Strafverbüßung mehrere Jahre besonders zu überwachen. So kann ihnen zum Beispiel der Wohnort vorgeschrieben oder der Kontakt mit bestimmten Personen untersagt werden. Mit Zustimmung des Verurteilten kann durch das Gesetz auch das Tragen eines elektronischen Armbands zur Überwachung eingesetzt werden. Der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, hatte die Gesetzesnovelle dem Verfassungsrat zur Prüfung vorgelegt. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte. (dpa/jW)

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