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Aus: Ausgabe vom 27.06.2020, Seite 1 / Inland

Berliner Senat stellt Volksbegehren in Frage

Berlin. Nach einer Mitteilung der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« hat am Freitag ein Gespräch zwischen Sprechern der Gruppierung und Vertretern der Senatsinnenverwaltung stattgefunden, bei dem letztere rechtliche Bedenken gegen das angestoßene Volksbegehren zur Enteignung profitorientierter Wohnungskonzerne angemeldet haben. Nach Mitteilung der Initiative vertritt die von Andreas Geisel (SPD) geleitete Behörde die Auffassung, »ein Volksbegehren könne die Regierung nicht zur Erarbeitung von Gesetzen auffordern«. Diese Auffassung stelle, so die Initiative, die »gängige Verfassungspraxis seit 71 Jahren in Frage«. »Das ist keine unabhängige Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, sondern eine politisch geprägte Rechtsaufassung«, erklärte eine Sprecherin. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens war zuletzt für Anfang Juli angekündigt worden. (jW)

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