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Mehr Befugnisse für »Verfassungsschutz«

Berlin. Der Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik soll offenbar weitere Überwachungsbefugnisse erhalten. So hätten sich die Bundesministerien für Justiz und Inneres darauf geeinigt, dass dem sogenannten Verfassungsschutz »in bestimmten Fällen« der Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt werden soll. Das berichtete das Portal Netzpolitik.org am Donnerstag unter Bezug auf mehrere mit den laufenden Verhandlungen befasste Personen. Demnach streiten die beiden Ressorts noch darüber, ob dem Geheimdienst auch »Onlinedurchsuchungen« gestattet werden sollen.

Bei einer Quellen-TKÜ kommen »Staatstrojaner« zum Einsatz, um digitale Kommunikation zu überwachen, auch wenn diese zwischen Nutzern verschlüsselt stattfindet (siehe jW vom 5.3.). Bei einer sogenannten Onlinedurchsuchung hingegen sollen IT-Geräte vollständig unter staatliche Kontrolle gebracht werden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.06.2020, Seite 1, Ausland

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