Niedersachsen verbietet Richtern und Staatsanwälten religiöse Symbole

Hannover. Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen ist künftig das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet.
Nur die Grünen stimmten gegen die Vorlage, weil sie dahinter ein »Kopftuchverbot« argwöhnen. Wie das Landesjustizministerium kürzlich erklärte, gibt es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein solches Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam zu tragen. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Heinrich Hopfmüller: Farbe bekennen Ist Trennung von Staat und Kirche, das heißt Laizismus, nix für die Grünen? Man hätte ja argumentieren können, dass auch christliche Symbole nichts in öffentlichen Räumen – seien es Gerichtsäle, Schul...
Mehr aus: Inland
-
Mehr Geld für wenig Leistung
vom 13.05.2020 -
Testlauf für Taser
vom 13.05.2020 -
Fünf Angriffe pro Tag
vom 13.05.2020 -
Warenhaus wird weiter filetiert
vom 13.05.2020