Zum Inhalt der Seite

Niedersachsen verbietet Richtern und Staatsanwälten religiöse Symbole

Foto: Peter Steffen/dpa
Unter Wahrung der Abstandsregeln: Landtag in Hannover

Hannover. Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen ist künftig das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet.

Nur die Grünen stimmten gegen die Vorlage, weil sie dahinter ein »Kopftuchverbot« argwöhnen. Wie das Landesjustizministerium kürzlich erklärte, gibt es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein solches Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam zu tragen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 13.05.2020, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen