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30.04.2020, 18:45:06 / Inland

Mönchengladbach: Entfernen von NPD-Plakaten war rechtmäßig

Plakattauglich? Teilnehmerin einer NPD-Kundgebung in Neumünster
Plakattauglich? Teilnehmerin einer NPD-Kundgebung in Neumünster (1.5.2012)

Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der örtlichen NPD gegen das Entfernen von Wahlplakaten der neonazistischen Partei in Mönchengladbach abgewiesen. Die NPD-Plakate zur EU-Parlamentswahl im Mai 2019 mit dem Slogan »Stoppt die Invasion: Migration tötet« erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung, urteilte das Gericht nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag. Das vom Mönchengladbacher Oberbürgermeister angeordnete Entfernen der Plakate sei somit rechtmäßig gewesen. Mit dem Aufhängen der Plakate habe die NPD die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, befand das Verwaltungsgericht. Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Gegen das Düsseldorfer Urteil kann die NPD die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen. (AFP/jW)

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