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Eilantrag gegen Mietendeckel abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag mehrerer Berliner Vermieter gegen den sogenannten Mietendeckel in der Hauptstadt abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von Auskunftspflichten und Verboten in bezug auf die gesetzliche Höchstmiete nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Nachteile der vorläufigen Anwendung überwiegen »nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde«. Derweil ist das Berliner Landgericht am Donnerstag zu der Auffassung gelangt, dass es sich beim »Mietendeckel« um eine verfassungswidrige Regelung handele, da dem Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz fehle. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2020, Seite 2, Inland

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