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28.02.2020, 19:38:59 / Inland

Gemeinnützigkeit: Politische Vereine können Status vorerst behalten

Gedenkkundgebung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Gedenkkundgebung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) am Mahnmal Levetzowstraße am 9.11.2019 in Berlin. Der VVN wurde im Dezember die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Berlin. Politische Vereine, die nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Organisation Attac um ihre Gemeinnützigkeit bangen mussten, können einem Medienbericht zufolge vorerst aufatmen. Das Bundesfinanzministerium habe sich mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden soll, berichtet die taz in ihrer Samstagausgabe. Bis dahin solle das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden.

Bei bereits gemeinnützigen Organisationen sollten »aus Vertrauensschutzgründen« zunächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil gezogen werden, heißt es dem Bericht zufolge in einem Schreiben des Ministeriums. Damit solle bis zu einer gesetzlichen Lösung die »erhebliche Verunsicherung« beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Wenn ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt ist, können Geldgeber ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Für Vereine wie Attac, bei denen bereits die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, soll die jetzt getroffene Vereinbarung dem Bericht zufolge nicht greifen.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac führt seit Jahren einen Rechtsstreit um seine Gemeinnützigkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte dabei Anfang 2019 festgestellt, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig ist. Auf der Grundlage dieses Urteils wies das Hessische Finanzgericht kürzlich eine Klage von Attac gegen den Verlust der Gemeinnützigkeit ab – der Fall könnte nun aber erneut am Bundesfinanzhof landen. (dpa/jW)

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