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Aus: Ausgabe vom 04.03.2020, Seite 16 / Sport
Olympia

Artikel 66

Tokio. Seit Wochen wird wegen des Ausbruchs des Coronavirus über eine Verlegung der Olympischen Spiele 2020 diskutiert. Am Mittwoch erinnerte Japans Sportministerin Seiko Hashimoto an Artikel 66 des mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geschlossenen Vertrags. Er räumt dem IOC das Recht ein, »die Spiele mit Auflösung des Vertrages abzusagen, wenn sie nicht im Jahr 2020 ausgetragen werden«, so Hashimoto, siebenmalige Olympiateilnehmerin im Eisschnelllauf und Bahnradsport. Bei dieser Gelegenheit versprach sie: »Tokio 2020, das IOC und die Stadtregierung von Tokio unternehmen alles, damit die Spiele am 24. Juli starten können.« (sid/jW)

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