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Aus: Ausgabe vom 04.03.2020, Seite 6 / Ausland

Wohl keine Auslieferung von Rapper nach Spanien

Luxemburg. Der in Spanien wegen »Verherrlichung von Terror« verurteilte Rapper Valtònyc kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiter darauf hoffen, von Belgien nicht in seine Heimat ausgeliefert zu werden. Eine nachträgliche Rechtsänderung aus dem Jahr 2015 sei für ihn nicht anwendbar, verkündeten die Luxemburger Richter am Dienstag. Der aus Mallorca stammende Musiker mit dem bürgerlichen Namen Josep Miquel Arenas Beltrán war 2017 wegen seiner Texte in Spanien verurteilt worden, unter anderem zu zwei Jahren Haft wegen der »Verherrlichung von Terrorismus« und der »Erniedrigung von Terroropfern«. 2015 erhöhte Spanien das Strafhöchstmaß auf drei Jahre. Dies ist das Mindestmaß für eine vereinfachte Auslieferung auf Grundlage europäischer Haftbefehle. Dem Musiker wird in Spanien vorgeworfen, in seinen Texten Politiker mit dem Tod bedroht, Terrorismus verherrlicht sowie das Königshaus beleidigt zu haben. (dpa/jW)

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