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27.02.2020, 19:04:57 / Inland

MAD stuft AfD-Mitarbeiter als Rechtsextremisten ein

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Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat einen Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten im Bundestag als Rechtsextremisten eingestuft. Das erfuhr die Deutsche Presseagentur (dpa) am Donnerstag aus Parlamentskreisen. Der Oberleutnant arbeitet für den AfD-Wehrpolitiker Jan Nolte und ist in dessen Büro angestellt. Der Fall war bereits im vergangenen Jahr Thema, als öffentlich die Erteilung eines Hausausweises für den Bundestag kritisiert worden war. Maximilian T. war ins Blickfeld der Ermittlungen gegen den Offizier Franco Albrecht geraten. Dieser soll nach Ansicht des Generalbundesanwalts aus einer extrem rechten Gesinnung heraus einen Terroranschlag geplant haben. Er gab sich als syrischer Flüchtling aus. Gegen Maximilian T. hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes im Mai 2017 zeitweise Untersuchungshaft angeordnet. Er war der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt worden. Der Haftbefehl wurde aber im Juli 2017 aufgehoben. Das Verfahren gegen ihn wurde später eingestellt. T. ist Schatzmeister des Landesverbandes der Jungen Alternative in Sachsen-Anhalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Nachwuchsorganisation der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus ein. Zur Aufklärung dieses Verdachts ist auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt. Der AfD-Politiker Nolte und sein Büro haben über die Arbeit im Verteidigungsausschuss des Bundestages auch Zugang zu vertraulichen Dokumenten und sicherheitspolitischen Strategien.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Armin Schuster, hatte im vergangenen Oktober in einem Interview erklärt: »Die politische Hygiene würde es erfordern, dass Maximilian T. nicht im Bundestag arbeitet.« Er sagte damals weiter: »Dass er hier ein- und ausgehen darf, ist geradezu entwürdigend für das Parlament.« Das Kontrollgremium tagt geheim und überwacht die Arbeit der Geheimdienste. Es hatte den Fall Franco Albrecht zum Anlass genommen, um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob neonazistische Aktivitäten von Angehörigen der Bundeswehr ausreichend aufgeklärt werden. (dpa/jW)