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Negativzinsen vielleicht unzulässig

Berlin. Die Bundesregierung zweifelt an der Rechtmäßigkeit sogenannter Negativzinsen. Das berichtete die Passauer Neue Presse am Sonnabend unter Berufung auf eine vom Finanzministerium veranlasste Prüfung. Diese habe ergeben, dass es für Banken auf Basis der geltenden Rechtslage mit rechtlichen Risiken behaftet sei, innerhalb bestehender Verträge die Aufwendungen für Negativzinsen einseitig an ihre Kunden weiterzugeben. Bisher werden Strafzinsen von vielen Banken für Einlagen ab einer bestimmten Höhe verlangt, etwa von mehr als 100.000 Euro. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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