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EuGH: »Airbnb« braucht keine Maklerlizenz

Luxemburg. »Airbnb« braucht laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Maklerlizenz. »Airbnb« sei als Dienst der Informationsgesellschaft einzustufen und falle damit unter die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, entschied der EuGH am Donnerstag. Frankreich hatte von dem Unternehmen verlangt, eine Immobilienmaklerlizenz zu erwerben. Die Richter betonten ebenfalls, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass »Airbnb« die Preise festlegen oder deckeln würde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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