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Aus: Ausgabe vom 05.12.2019, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Offiziell weiter unvereinbar

Mit den Personalentscheidungen dürfte der völkisch-nationalistische »Flügel« der AfD alles in allem zufrieden gewesen sein, mit seiner Forderung nach Abschaffung der sogenannten Unvereinbarkeitsliste konnte er sich allerdings beim Parteitag am Wochenende in Braunschweig nicht durchsetzen. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple zog seinen Antrag zur Streichung der Liste am Sonntag zurück, weil keine Aussicht auf Unterstützung bestand. Räpple hatte zuvor argumentiert, dass andere Parteien keine Liste dieser Art hätten. Offenbar solle die Partei damit von einer Schuld reingewaschen werden, die »uns jemand eingeredet hat«. Im November hatte der AfD-Mann für einen Skandal gesorgt, als er den »Nationalsozialistischen Untergrund« auf Facebook als »Fake-NSU« bezeichnete.

Die Liste dient dazu, eine vermeintliche Abgrenzung der AfD zu faschistischen Gruppierungen zu demonstrieren. Auf ihr stehen rund 250 rechtsextreme Parteien, Vereine und Organisationen, darunter die NPD, »Combat 18« und die »Identitäre Bewegung«. Aktive oder ehemalige Mitglieder der auf der Liste aufgeführten Gruppierungen dürfen nicht in die AfD aufgenommen werden.

Der Bundesvorstand hatte bereits im vergangenen Mai in einem Beschluss die Gültigkeit der Liste bestätigt. Die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste wurde wiederholt von Vertretern des »Flügels« gefordert. Auf Grundlage der Aufstellung strengt die Partei immer wieder Ausschlussverfahren an. So wurde der Rauswurf der früheren schleswig-holsteinischen Landeschefin Doris zu Sayn-Wittgenstein mit ihren Aktivitäten für den auf der Liste genannten »Verein Gedächtnisstätte« begründet. (kst)

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