Bremer BamF-Skandal: Angeklagten Anwälten droht Berufsverbot
Bremen. Die Bremer Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen die in der sogenannten Bamf-Affäre angeklagten Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. beantragt. Den Beschuldigten werde eine »Vielzahl von Aufenthalts-, Asyl- und Urkundendelikten« vorgeworfen, heißt es in der fünfseitigen Begründung. Hierüber berichtete Spiegel Online am Freitag abend. Die Anwälte hätten gemeinsam mit einem Amtsträger über einen langen Zeitraum »kollusiv« zusammengewirkt, »routinemäßig Falschangaben gemacht und regelmäßig Unterschriften von Mandanten gefälscht«, heißt es. Derartige Pflichtverletzungen seien auch in Zukunft zu erwarten.
Am Donnerstag hatte die Bremer Staatsanwaltschaft bekannt gemacht, dass sie in der Affäre Anklage beim Landgericht erhoben hat. Die Vorwürfe richten sich gegen die beiden Anwälte sowie die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle, Ulrike B. (jW berichtete). Die Staatsanwaltschaft spricht von 121 Straftaten. Alle drei bestreiten die Vorwürfe. (jW)
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