NPD gewinnt Rechtsstreit mit Wetzlar

Gießen. In einem juristischen Streit um die Weigerung der hessischen Stadt Wetzlar, die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung der NPD zur Verfügung zu stellen, hat das Verwaltungsgericht Gießen der faschistischen Partei Recht gegeben. Die Entscheidung der Stadt, der NPD die Halle nicht zu überlassen, sei rechtswidrig gewesen, entschied das Gericht am Dienstag. Geklagt hatte der NPD-Stadtverband Wetzlar.
Das Gießener Verwaltungsgericht hatte die Stadt mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 verpflichtet, der Partei die Stadthalle im März 2018 für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen. Die Stadt verweigerte den angereisten Neonazis dennoch den Zutritt zum Gebäude und argumentierte, die NPD habe geforderte Mietbedingungen nicht erfüllt. Dieser Argumentation folgte das Gericht in Gießen nicht. Die Stadt sei verpflichtet gewesen, den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu befolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Wetzlar kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. (AFP/jW)
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Leserbriefe zu diesem Artikel:
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