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Online Extra
28.08.2019, 19:23:58 / Ausland

Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit Luftangriff von Kundus

Was von Kleins Angriff in Kundus noch übrigblieb
Was von Kleins Angriff in Kundus noch übrigblieb

Strasbourg. Zehn Jahre nach dem vom deutschen Oberst Georg Klein veranlassten Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus mit rund hundert Toten befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg mit der Klage eines Afghanen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Große Kammer prüfe die Klage, sagte ein EGMR-Sprecher lauf einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP vom Mittwoch. Die öffentliche Verhandlung soll demnach im ersten Quartal des Jahres 2020 stattfinden. Kläger ist Abdul Hanan, dessen Söhne im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Luftangriff am 4. September 2009 getötet worden waren. Hanan und weitere Hinterbliebene waren zuvor mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert.

Der Luftangriff war nach anfänglichen Beschwichtigungsversuchen der Bundesregierung in eine Regierungskrise gemündet. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte den Angriff zunächst gerechtfertigt. Ende November 2009 trat er nach dem Vorwurf der Vertuschung von brisanten Informationen zu dem Angriff von seinem neuen Amt als Arbeitsminister zurück.

Das nächtliche Bombardement hatte der damalige Bundeswehr-Oberst Klein als Kommandeur in Kundus veranlasst. Hintergrund war die Kaperung zweier Tanklaster durch Taliban-Kämpfer nahe dem deutschen Feldlager in Kundus. Klein wertete die Tanklaster als mögliche rollende Bomben gegen das Feldlager. Auf Anforderung der Bundeswehr griffen US-Kampfflugzeuge die Tanklaster an. Verschiedenen Angaben zufolge wurden bei dem Luftangriff 14 bis 142 Menschen getötet, darunter 14 bis 113 Zivilisten. Die Bundeswehr gab die Zahl der Opfer mit 91 Toten und elf Verletzten an.

Der EGMR betonte, dass die genaue Zahl der Todesopfer durch den Luftangriff nicht bekannt sei. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Klein im Jahr 2010 eingestellt. 2015 billigte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung. Seiner Karriere hat der verheerende Luftangriff nicht geschadet. Ende März 2013 wurde Klein zum Brigadegeneral befördert. (AFP/jW)

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