OVG Niedersachsen: Irak für Jesiden nicht mehr gefährlich

Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht sieht keine Gefahr einer massenhaften Verfolgung von Jesiden im Norden des Irak mehr. Das Gericht in Lüneburg lehnte deshalb am Dienstag die Asylanträge eines irakischen Jesiden und seiner Schwester ab. Seit die islamistische IS-Miliz verdrängt sei, sei eine Gruppenverfolgung von Jesiden im Schindschar-Gebirge nicht mehr »hinreichend wahrscheinlich«, hieß es zur Begründung.
Die Islamisten hatten im August 2014 mehr als 10.000 Angehörige der religiösen Minderheit im Sindschar-Gebirge eingekesselt. Sie nahmen tausende jesidische Frauen und Kinder gefangen und versklavten sie. Tausende Männer wurden getötet. Die jesidische Gemeinde in Niedersachsen will am Samstag an das Massaker erinnern und sich für die Zuflucht in Deutschland bedanken.
Der 9. Senat des obersten niedersächsischen Verwaltungsgerichts sah sein Urteil als grundsätzlich an. Gerichte in erster Instanz hatten die Sicherheitslage für Jesiden im Nordirak bislang unterschiedlich eingeschätzt. (dpa/jW)
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