-
25.06.2019
- → Ausland
Sea-Watch geht vor Menschenrechtsgericht
Strasbourg. Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat wegen der Blockade ihres Rettungsschiffes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine einstweilige Maßnahme gegen Italien beantragt. Damit solle erreicht werden, dass 42 von der »Sea-Watch 3« gerettete Migranten in Italien an Land gehen dürften, bestätigte eine EGMR-Sprecherin am Montag. Der Gerichtshof habe Rom dazu nun Fragen gestellt. Der Regierung werde bis Montag nachmittag Zeit gegeben, diese zu beantworten. Wird dem Antrag auf Eilverfahren stattgegeben, müsste Italien die Menschen an Land lassen. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
