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Netzagentur verliert Streit gegen Google

Düsseldorf. Der E-Mail-Dienst des Google-Konzerns, »Gmail«, muss sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen weiteren Regeln des Telekommunikationsgesetzes unterwerfen und etwa Schnittstellen für den Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden gewähren. Damit verlor die Bundesnetzagentur den jahrelangen Rechtsstreit mit dem US-Internetriesen. Gmail sei kein »elektronischer Kommunikationsdienst« im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, da der internetbasierte E-Mail-Dienst keinen Internetzugang vermittelt, erläuterte das Gericht am Donnerstag.(Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2019, Seite 5, Inland

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