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Strafverfahrensreform von Kabinett beschlossen

Berlin. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Reform der Strafprozessordnung auf den Weg gebracht. Auf Grundlage von Eckpunkten aus dem Bundesjustizministerium muss die Koalition nun noch einen Gesetzentwurf im Detail ausarbeiten. Ein Kernanliegen der Reform ist es, Strafermittlern mehr Kompetenzen zuzugestehen. Dabei geht es unter anderem um die Verfolgung von Einbrechern. Ermittler sollen künftig in mehr Fällen als bisher die E-Mails und Telefonate von Verdächtigen heimlich überwachen dürfen, um den Tätern auf die Spur zu kommen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2019, Seite 4, Inland

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