Zum Inhalt der Seite

Strafverfahrensreform von Kabinett beschlossen

Berlin. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Reform der Strafprozessordnung auf den Weg gebracht. Auf Grundlage von Eckpunkten aus dem Bundesjustizministerium muss die Koalition nun noch einen Gesetzentwurf im Detail ausarbeiten. Ein Kernanliegen der Reform ist es, Strafermittlern mehr Kompetenzen zuzugestehen. Dabei geht es unter anderem um die Verfolgung von Einbrechern. Ermittler sollen künftig in mehr Fällen als bisher die E-Mails und Telefonate von Verdächtigen heimlich überwachen dürfen, um den Tätern auf die Spur zu kommen. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!