-
05.04.2019
- → Kapital & Arbeit
Neue EU-Regeln für Gaspipelines
Brüssel. Das EU-Parlament hat die Überarbeitung der Regeln für Gaspipelines aus Drittstaaten am Donnerstag endgültig verabschiedet. Demnach sollen derartige Rohrleitungen künftig den Vorschriften innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften unterliegen. Das heißt etwa, dass deren Betrieb und die Belieferung mit Erdgas strikt getrennt werden. Bei »Nord Stream 2« soll der russische Gasprom-Konzern den aktuellen Plänen zufolge beides in der Hand haben. Allerdings kann das Land, in dem die Gasleitung aus einem Drittstaat zum ersten Mal mit dem europäische Netz verbunden wird, bei der EU-Kommission Ausnahmen von den Regeln beantragen. Im Fall von »Nord Stream 2« wäre das Deutschland, dem also weiterhin eine Schlüsselrolle bei dem Projekt zukommt. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
