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Gesetzentwurf gegen Diesel-Fahrverbote

Berlin. Die Bundesregierung will mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt jedoch bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dies sieht ein vom Bundestag am Dienstag veröffentlichter Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes vor. Sie hat die Behandlung des Entwurfs für »besonders eilbedürftig« erklärt. Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Verkehrsverbot in der Regel nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.12.2018, Seite 1, Inland

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