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Abschiebeverbot gegen Sami A. aufgehoben

Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. (siehe jW vom 17.8.) aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Ende Oktober statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2018, Seite 2, Inland

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