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Beitragssenkung bei Arbeitslosenversicherung

Berlin. Die Bundesregierung will Einnahmen der Arbeitslosenversicherung für Beitragssenkungen und einen Ausbau der Weiterbildung nutzen. Der Zugang zum Arbeitslosengeld soll zudem erleichtert werden, wie ein am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorsieht.

Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Der Beitrag verringert sich somit 2019 bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro um 10 Euro, wobei Beschäftigte und Betriebe jeweils um die Hälfte entlastet werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2018, Seite 5, Inland

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